FAQ Einsprüche: Unterschied zwischen den Versionen

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(Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel)
(Test KH)
 
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<div class="usermessage mw-customtoggle-AFrage1">+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen?</div>
 
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<li> Für Fahrkosten: Sie haben die Möglichkeit Ihren Einspruch im DAVASO-Portal (aktuell Fahrkosten)
+
<li> Sie haben die Möglichkeit, Ihren Einspruch digital im [https://portal.davaso.de/portal/ DAVASO-Portal] über die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|Digitale Rechnungskorrektur]] einzureichen.</li>
hochzuladen oder alternativ per E-Mail/Fax/Post einzureichen.</li>
+
<li>Alternativ können Sie diesen auch schriftlich übermitteln. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie unser '''Absetzungsschreiben''' '''zwingend mit einreichen'''.</li>
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<li>Auf dem Absetzungsschreiben finden Sie auch hilfreiche Hinweise dazu. </li>
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<li>Erfahren Sie mehr über die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] und melden Sie sich gleich an unter:  [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de]</li>  
 
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<div class="usermessage mw-customtoggle-AFrage2">+ Wie erfahre ich etwas über den Bearbeitungsstand meines Einspruches?</div>
 
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<li>Für postalisch eingereichte Einsprüche können momentan keine Aussagen getroffen werden.</li>  
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<li>Sie erhalten im DAVASO-Portal über die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|Digitale Rechnungskorrektur]]  Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Einspruches. Auf anderem Wege können wir Ihnen leider aktuell keine Auskunft geben. </li>
<li>Für Fahrkosten: Bitte prüfen Sie zuerst, ob der von ihnen hochgeladene Einspruch auch abgesendet wurde. Sollte der Einspruch anerkannt sein, wird der Absetzungsbetrag im Portal verändert angezeigt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir noch um etwas Geduld.</li>
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<li>Erfahren Sie mehr über die Funktion [[FAQ_DAVASO-Portal#Digitale_Rechnungskorrektur|digitale Rechnungskorrektur]] und melden Sie sich gleich an unter:  [https://portal.davaso.de/portal/ portal.davaso.de] </li>
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== <span style="color: #0f3b6d;">'''Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel''' ==
 
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<div class="usermessage mw-customtoggle-BFrage1">+ Ich habe eine Frage zum Korrekturverfahren. Wohin kann ich mich wenden?</div>
 
<div class="usermessage mw-customtoggle-BFrage1">+ Ich habe eine Frage zum Korrekturverfahren. Wohin kann ich mich wenden?</div>
 
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<li> Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten:  
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<li>Seit dem 1. Juli 2020 gilt für den Heilmittelbereich das neue Korrekturverfahren. Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten:  
[https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/sonstige_leistungserbringer/ www.gkv-datenaustausch.de]
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[https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp www.gkv-datenaustausch.de]
 
</li>
 
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<div class="usermessage mw-customtoggle-BFrage2">+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung stellen?</div>
 
<div class="usermessage mw-customtoggle-BFrage2">+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung stellen?</div>
 
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<li>Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen sind mittels Korrekturverfahren mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen elektronisch an uns zu übersenden. Diese haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt:
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<li>Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden.
<br />
+
<li>Auf [https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
- Verarbeitungskennzeichen 01 = Erstrechnung<br />
+
</li>  
- Verarbeitungskennzeichen 02 = Nachberechnung (beinhalten nur Leistungen die in der Erstrechnung vergessen wurden)<br />
 
- Verarbeitungskennzeichen 03 = Zuzahlungsnachforderung<br />
 
- Verarbeitungskennzeichen 04 = Einspruch nach Rechnungskürzung (beinhalten nur Leistungen die in der Erstrechnung abgesetzt wurden) <br />
 
<br><br>
 
<li> Auf [http://www.gkv-datenaustausch.de www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.</li>  
 
 
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<div class="usermessage mw-customtoggle-BFrage1">+ Ich kann noch nicht im Korrekturverfahren Daten übermitteln? Wie reiche ich einen Einspruch, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung ein?</div>
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<div class="usermessage mw-customtoggle-BFrage3">+ Ich kann im Korrekturverfahren momentan noch keine Daten übermitteln? Wie reiche ich einen Einspruch, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung ein?</div>
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<li>Korrekturrechnungen, die nicht über den Datenträgeraustausch abgerechnet werden, können per Post eingereicht werden. Gemäß § 303 SGB V wird Ihnen ein pauschaler Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages einbehalten.</li>
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<li>Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.</li>
<br><br>
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<li>Auf [https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.</li>  
<li>Auf [http://www.gkv-datenaustausch.de www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.</li>
 
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Aktuelle Version vom 6. August 2021, 07:48 Uhr

Fragen rund um Einsprüche

Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Fragen zu Einsprüchen

+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen?
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Einspruch digital im DAVASO-Portal über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur einzureichen.
  • Alternativ können Sie diesen auch schriftlich übermitteln. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie unser Absetzungsschreiben zwingend mit einreichen.
  • Auf dem Absetzungsschreiben finden Sie auch hilfreiche Hinweise dazu.
  • Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
+ Wie erfahre ich etwas über den Bearbeitungsstand meines Einspruches?

Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel

+ Ich habe eine Frage zum Korrekturverfahren. Wohin kann ich mich wenden?
  • Seit dem 1. Juli 2020 gilt für den Heilmittelbereich das neue Korrekturverfahren. Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten: www.gkv-datenaustausch.de
+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung stellen?
  • Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden.
  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
+ Ich kann im Korrekturverfahren momentan noch keine Daten übermitteln? Wie reiche ich einen Einspruch, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung ein?
  • Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.
  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.