FAQ Einsprüche: Unterschied zwischen den Versionen
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<li>Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden. | <li>Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden. | ||
− | <li>Auf [https://www.gkv-datenaustausch.de www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren. | + | <li>Auf [https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer/sonstige_leistungserbringer.jsp www.gkv-datenaustausch.de] finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren. |
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<li>Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.</li> | <li>Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.</li> | ||
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Aktuelle Version vom 6. August 2021, 07:48 Uhr
Fragen rund um Einsprüche
Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.
Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.
Fragen zu Einsprüchen
- Sie haben die Möglichkeit, Ihren Einspruch digital im DAVASO-Portal über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur einzureichen.
- Alternativ können Sie diesen auch schriftlich übermitteln. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie unser Absetzungsschreiben zwingend mit einreichen.
- Auf dem Absetzungsschreiben finden Sie auch hilfreiche Hinweise dazu.
- Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
- Sie erhalten im DAVASO-Portal über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Einspruches. Auf anderem Wege können wir Ihnen leider aktuell keine Auskunft geben.
- Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel
- Seit dem 1. Juli 2020 gilt für den Heilmittelbereich das neue Korrekturverfahren. Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten: www.gkv-datenaustausch.de
- Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden.
- Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
- Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.
- Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.