FAQ Absetzung: Unterschied zwischen den Versionen
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<li>Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet. Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.</li> | <li>Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet. Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.</li> | ||
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<li>Reichen Sie uns einfach die vorliegende Bewilligung mit einem Einspruch nach. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut. | <li>Reichen Sie uns einfach die vorliegende Bewilligung mit einem Einspruch nach. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut. | ||
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Version vom 22. Februar 2021, 07:04 Uhr
Fragen rund um die Absetzung
Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.
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Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.
Fragen zur Absetzung
- Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet. Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.
- Wussten Sie schon? Für viele Leistungsbereiche können Sie die fehlenden Unterlagen über die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal schnell und einfach online nachreichen.
Melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
- Leider können wir Ihnen über Versichertenverhältnisse keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Kostenträger.
- Im DAVASO-Portal können Sie für viele Leistungsbereiche nach Klärung des Versichertenverhältnisses per Mausklick in Einspruch gehen und fehlende Unterlagen schnell und einfach digital nachreichen. Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
- Reichen Sie uns einfach die vorliegende Bewilligung mit einem Einspruch nach. Daraufhin prüfen wir die Rechnung erneut.
Für viele Leistungsbereiche können Sie die fehlenden Unterlagen über die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal schnell und einfach online nachreichen.
Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
- Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Auskünfte zu Bewilligungen oder zum Kostenvoranschlag kann Ihnen ausschließlich der zuständige Kostenträger geben. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websiten der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet.