FAQ Absetzung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | <li> Wussten Sie schon? Für den Leistungsbereich Fahrkosten können Sie die fehlenden Unterlagen über die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal schnell und einfach online nachreichen. | ||
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Version vom 9. Februar 2021, 18:17 Uhr
Fragen rund um die Absetzung
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Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.
Fragen zur Absetzung
- Leider können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen. Kostenübernahmeerklärungen/Genehmigungen können ausschließlich die Kostenträger erteilen. Sie finden die dazu notwendigen Informationen auf den Websites der Kostenträger. Hier werden Ihnen die Abläufe, Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten übersichtlich aufgelistet. Wenn Sie die fehlende Kostenübernahmeerklärung/Genehmigung erhalten haben, können Sie sie bei uns nachreichen.
- Wussten Sie schon? Für den Leistungsbereich Fahrkosten können Sie die fehlenden Unterlagen über die digitale Rechnungskorrektur im DAVASO-Portal schnell und einfach online nachreichen. Die Funktion ist bald auch für alle weiteren Leistungsbereiche (außer Heilmittel) erhältlich. Melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
- In diesem Fall können Sie sich nur an den jeweiligen Kostenträger wenden. Dort können Sie das Versicherungsverhältnis klären.
- Bitte reichen Sie uns die Ihnen vorliegende Bewilligung mit einen Einspruch ein und die Abrechnung kann nun mit den vervollständigten Unterlagen erneut geprüft werden.
- Für Fahrkosten: Sie haben die Möglichkeit Ihren Einspruch im DAVASO-Portal hochzuladen oder alternativ per E-Mail/Fax/Post einzureichen. Mehr Informationen finden Sie hier: Digitale Rechnungskorrektur DAVASO-Portal