FAQ Einsprüche
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Fragen rund um Einsprüche
Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.
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Fragen zu Einsprüchen
- Sie haben die Möglichkeit, Ihren Einspruch digital im DAVASO-Portal über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur einzureichen.
- Alternativ können Sie diesen auch schriftlich übermitteln. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie unser Absetzungsschreiben zwingend mit einreichen.
- Auf dem Absetzungsschreiben finden Sie auch hilfreiche Hinweise dazu.
- Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
- Sie erhalten im DAVASO-Portal über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Einspruches. Auf anderem Wege können wir Ihnen leider aktuell keine Auskunft geben.
- Erfahren Sie mehr über die Funktion digitale Rechnungskorrektur und melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel
- Seit dem 1. Juli 2020 gilt für den Heilmittelbereich das neue Korrekturverfahren. Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten: www.gkv-datenaustausch.de
- Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden.
- Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
- Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.
- Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.