Impffahrten
Aus FAQ
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FAQ für Taxi- und Mietwagenunternehmen in Niedersachsen
Hier finden Sie alle Informationenzur Abrechnung von Impffahrten mit dem Land Niedersachsen.
Auf unserer FAQ-Hauptseite beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Abrechnung mit DAVASO allgemein, geben Ihnen Tipps, wo Sie sich hinwenden können und halten Sie zu möglichen Änderungen im Abrechnungsprozess auf dem Laufenden.
Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten? Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.
Allgemeine Fragen
- Um Impffahrten übernehmen und abrechnen zu können, benötigen Sie ein Institutionskennzeichen (IK).
- Dieses können Sie bei der Arbeitsgemeinschaft für Institutionskennzeichen (ARGE IK) beantragen, welche für die Vergabe der IK zuständig ist. Wie Sie die ARGE IK erreichen und welche Angaben für die Beantragung notwendig sind, können Sie hier nachlesen: www.dguv.de .
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Wenn der Impfling eine durch den Hausarzt ausgestellte Verordnung zur Hin- und Rückfahrt zum Corona-Impfzentrum vorlegt. Wie in der Muster-Verordnung zu sehen, muss als Grund der Beförderung "c)" angekreuzt sowie ein Hinweis vermerkt sein, dass es sich um eine Fahrt zum Zwecke einer Corona-Impfung handelt.