FAQ Einsprüche

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Version vom 10. Februar 2021, 10:13 Uhr von SBruhs (Diskussion | Beiträge) (Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel)

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Fragen rund um Einsprüche

Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort.

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Fragen zu Einsprüchen

+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen?
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihren Einspruch digital im DAVASO-Portal (Leistungsbereich Fahrkosten) über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur oder schriftlich einzureichen.
    Die Funktion Digitale Rechnungskorrektur ist bald auch für viele weitere Leistungsbereiche (außer Heilmittel) erhältlich. Melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de
  • Auf dem Absetzungsschreiben finden Sie auch hilfreiche Hinweise dazu.
+ Wie erfahre ich etwas über den Bearbeitungsstand meines Einspruches?
  • Aktuell erhalten Sie im DAVASO-Portal für den Leistungsbereich Fahrkosten über die Funktion Digitale Rechnungskorrektur Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Einspruches.
    Wir arbeiten bereits daran, die Funktion Digitale Rechnungskorrektur auch für weitere Leistungsbereiche (außer Heilmittel) anzubieten. Melden Sie sich gleich an unter: portal.davaso.de

Fragen zum Korrekturverfahren für Heilmittel

+ Ich habe eine Frage zum Korrekturverfahren. Wohin kann ich mich wenden?
  • Sie haben die Möglichkeit, unter nachfolgendem Link umfassende Informationen zum Korrekturverfahren zu erhalten: www.gkv-datenaustausch.de
+ Wie kann ich einen Einspruch einreichen, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung stellen?
  • Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche zu Ursprungsrechnungen müssen nach dem neuen Korrekturverfahren (mit dem zugehörigen Verarbeitungskennzeichen) elektronisch an uns übermittelt werden.

    Auf https://www.gkv-datenaustausch.de www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.
+ Ich kann noch nicht im Korrekturverfahren Daten übermitteln? Wie reiche ich einen Einspruch, eine Nachberechnung oder eine Zuzahlungsnachforderung ein?
  • Korrekturrechnungen können Sie auch per Post einreichen. Leider müssen wir Ihnen gemäß § 303 SGB V dafür einen pauschalen Abschlag von max. 5 Prozent des Rechnungsbetrages abziehen.


  • Auf www.gkv-datenaustausch.de finden Sie ausführliche Informationen zum Korrekturverfahren.