IKK Classic – Änderung Daten- und Belegannahme für die Abrechnung von Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung ab 01.07.2021
Ab dem 01.07.2021 übernimmt die DAVASO GmbH für die IKK Classic die Daten- und Belegannahme in den folgenden Abrechnungsverfahren:
Pflegeleistungen nach SGB XI:
ambulante Pflege (einschl. pflegerische Betreuungsmaßnahmen)
Tagespflege nach § 41 SGB XI
Nachtpflege nach § 41 SGB XI
Zuschuss nach § 43b SGB XI
Pflegehilfsmittel
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Krankenversicherungsleistungen nach SGB V:
Hilfsmittel
Heilmittel
Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
Krankentransportleistungen
Hebammen
Rehabilitationssport/Funktionstraining
Ergänzende Rehabilitationsmaßnahmen
Sonstige Leistungen nach den Sammelgruppen J, K, L
Sozialpädiatrische Zentren/Frühförderung
Spazialisierte ambulante Palliatibversorgung (SAPV)
Leistungen von gesundheitlicher Versorgungsplanung nach § 132g SGB V
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Kostenträgerverzeichnis:
AOK Niedersachsen – AOK Niedersachsen – Änderung Daten- und Belegannahme für die Abrechnung von Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung ab 01.03.2021
Ab dem 01.03.2021 übernimmt die DAVASO GmbH für die AOK Niedersachsen die Daten- und Belegannahme in den folgenden Abrechnungsverfahren:
Kurzzeitpflege:
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI einschließlich der Vergütungszuschläge
Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V
Rechnungen nach § 132g SGB V
Tagespflegeleistungen nach § 41 SGB XI einschließlich der Vergütungszuschläge nach § 43b SGB XI
Pflegeleistungen nach SGB XI
Sachleistungen nach den §§ 36/38 SGB XI
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Krankenversicherungsleistungen nach SGB V:
Häusliche Krankenpflege, SAPV, Soziotherapie, sozialmed. Nachsorge, Haushaltshilfe, Phase F
Die AOK Niedersachsen wird die Rechnungen weiterhin selbst prüfen und bezahlen. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Informationen zum Abrechnungsverfahren:
Informationen zur Änderung für alle Leistungserbringer von stationären Pflegeleistungen (PDF)
Informationen zur Änderung für alle Leistungserbringer von Tagespflegeleistungen (PDF)
AOK Hessen – Direktabrechnung im Leistungsbereich Häusliche Krankenpflege nach SGB V und Pflege nach SGB XI
Bitte beachten Sie die Liste der Leistungen im Bereich Häusliche Krankenpflege nach SGB V und Pflege nach SGB XI, die mit der AOK Hessen direkt abzurechnen und von der Auftragsverarbeitung durch DAVASO ausgenommen sind.
SVLFG – Belegannahme im Bereich Sonstige Leistungserbringer nach 302 SGB V
Ab dem 01.01.2021 erfolgt die Belegannahme im Bereich Sonstige Leistungserbringer nach 302 SGB V durch die DAVASO GmbH. In dem Informationsschreiben der SVLFG können Sie alle wichtigen Informationen nachlesen:
DAK-Gesundheit – Abrechnung von Pflegeleistungen: Wichtige Änderung ab 01.07.2020
Bitte beachten Sie folgend wichtige Änderung bei der Abrechnung von Pflegeleistungen nach §105 SGB XI:
Nachweis des häuslichen Beratungseinsatzes (§ 37 Abs.3 SGB XI) – Versand nur noch an die DAK-Gesundheit
Erweiterung und Optimierung der Abrechnungsprüfung – achten Sie hier insbesondere auf:
die Angabe der ordnungsgemäßen Abrechnungspositionsnummern gemäß Bundeseinheitlichem Positionsnummernverzeichnis (Technische Anlage 3 – Schlüsselverzeichnisse) . Hier geht es zum Verzeichnis
auf Ausschlüsse gemäß vertraglicher Vereinbarungen
IKK Nord – Änderung Abrechnungsbearbeitung nach SGB XI für die Leistungsbereiche Pflegesachleitung, teilstationäre Pflege und Beratungseinsätze
Ab dem 01.06.2020 übernimmt die DAVASO GmbH die Abrechnungsbearbeitung nach SGB XI für die Leistungsbereiche Pflegesachleistung, teilstationäre Pflege und Beratungseinsätze.
Dazu ändert sich die papierannehmende Stelle für Abrechnungen nach SGB XI
Pflegesachleistungen gemäß §§ 36 und 38 SGB XI
Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
Teilstationäre Pflege gemäß § 41 SGB XI
Vergütungszuschlag gemäß § 43b SGB XI i.V.m. Teilstationärer Pflege gemäß § 41 SGB XI
NEU
DAVASO GmbH
Abrechnungsstelle für die IKK Nord
Sommerfelder Straße 120
04316 Leipzig
DAK-Gesundheit – Änderung Abrechnungsverfahren der Sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V im Leistungsbereich Heilmittel
Die daten-und papierannehmende Stelle der DAK-Gesundheit für das Abrechnungsverfahren der Sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V im Leistungsbereich Heilmittel Sammelgruppenschlüssel B ändert sich ab dem 01.05.2020.
Die DAVASO GmbH bleibt der beauftragte Dienstleister, es ändern sich jedoch die Abrechnungsmodalitäten. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Informationen zum Abrechnungsverfahren:
Ab dem 01.04.2020 erfolgt die Daten- und Belegannahme und die Prüfung und Bezahlung für die Abrechnung von Sonstigen Leistungserbringern durch die DAVASO GmbH. In dem Infoblatt können Sie alle wichtigen Informationen nachlesen:
Ab dem 01.07.2019 erfolgt die Daten- und Belegannahme und die Prüfung und Bezahlung für die Abrechnung von Fahrkosten durch die BARMER. In dem FAQ-Infoblatt können Sie alle wichtigen Informationen nachlesen: