ACHTUNG! Wichtiger Hinweis zur Datenübermittlung laut §45b Entlastungsleistung für die Abrechnung von Pflegeleistungen
Aufgrund einer Änderung der „Technischen Anlage 3 für das Teilprojekt Leistungserbringer Pflege (TP6)“ wird die Datenannahme zur Abrechnung von Pflegeleistungen bezüglich §45b Entlastungsleistung mehrheitlich abgelehnt – so auch bei DAVASO.
Hintergrund:
In der Version 5.4 der Technischen Anlage 3 (Schlüsselverzeichnis) wurden für die Abrechnung der Entlastungsleistungen neue Schlüsselwerte für die Schlüssel 2.5 und 2.7 (bzw. 2.7.6) zusätzlich zum bereits vorhandenen Wert im Schlüssel 2.4 eingeführt. Damit ist eine differenzierte Angabe der abgerechneten Entlastungsleistung (Schlüssel 2.4 bis 2.7) vollständig möglich. Diese Schlüssel sind seit dem 01.07.2023 bundesweit verbindlich.
Bis zum 30.06.2023 war für die Abrechnung von Entlastungsleistungen nur im Schlüssel 2.4 der Wert „10“ vorhanden. Die weiteren Schlüssel 2.5 bis 2.7 wurden mit bis dahin vorhandenen Werten gefüllt. Hierbei wurde häufig der Wert „99“ (keine Vertragspreisregelung) verwendet. Diese Schlüsselangaben sind seit dem 01.07.2023 nicht mehr zutreffend.
Was sollten Sie nun tun, damit wir Ihre Daten annehmen und bearbeiten können?
Laut der Technischen Anlage für TP6 muss bei §45b Entlastungsleistung die Vergütungsart „07“ angegeben werden. In dem Feld „Uhrzeit der Beendigung der Leistungserbringung, gefahrene Kilometer, Bis-Zeitraum, von/Tag und bis/Tag“ muss in diesem Fall nun „00“ eingetragen werden.
Bei Problemen oder Verständnisfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller, Ihren Abrechnungsdienstleister oder die betreffende Krankenkasse.
Vielen Dank!
Ihr DAVASO-Team