FAQ Zahlung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung gültig ab 01.08.2021</li> | |
+ | <li>Für die Bezahlung Ihrer Rechnung ist der Rechnungseingang ausschlaggebend.</li> | ||
+ | <li>Sind Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig – elektronischer Datensatz (DTA) und Rechnungen mit Verordnungen (Papierunterlagen) – bei der zuständigen Stelle ([https://www.davaso.de/service/kostentraegerverzeichnis/ Kostenträgerverzeichnis]) eingegangen, <br /> | ||
+ | ist die Bezahlung der Rechnung nach 21 Kalendertagen fällig.</li> | ||
+ | <li>Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut.</li> | ||
+ | <li>Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt die Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. | ||
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+ | <div class="usermessage mw-customtoggle-AFrage2">+ Neuer Logopädievertrag – In welcher Frist bekomme ich die Rechnung gezahlt?</div> | ||
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+ | Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung gültig ab 16.03.2021</li> | ||
+ | <li>Für die Bezahlung Ihrer Rechnung ist der Rechnungseingang ausschlaggebend.</li> | ||
+ | <li>Sind Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig – elektronischer Datensatz (DTA) und Rechnungen mit Verordnungen (Papierunterlagen) – bei der zuständigen Stelle ([https://www.davaso.de/service/kostentraegerverzeichnis/ Kostenträgerverzeichnis]) eingegangen, <br /> | ||
+ | ist die Bezahlung der Rechnung nach 21 Kalendertagen fällig.</li> | ||
+ | <li>Als Zahltag gilt der Tag der Übergabe der Überweisung an die Bank.</li> | ||
+ | <li>Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt die Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. | ||
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+ | <div class="usermessage mw-customtoggle-AFrage3">+ Neuer Podologievertrag – In welcher Frist bekomme ich die Rechnung gezahlt?</div> | ||
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+ | Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie und deren Vergütung gültig ab 01.01.2021</li> | ||
+ | <li>Für die Bezahlung Ihrer Rechnung ist der Rechnungseingang ausschlaggebend.</li> | ||
+ | <li>Sind Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig – elektronischer Datensatz (DTA) und Rechnungen mit Verordnungen (Papierunterlagen) – bei der zuständigen Stelle ([https://www.davaso.de/service/kostentraegerverzeichnis/ Kostenträgerverzeichnis]) eingegangen, <br /> | ||
+ | ist die Bezahlung der Rechnung nach 21 Kalendertagen fällig.</li> | ||
+ | <li>Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut.</li> | ||
+ | <li>Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein. | ||
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Aktuelle Version vom 27. August 2021, 06:41 Uhr
Fragen rund um die Zahlung
Hier finden Sie schon bald Fragen und Antworten rund um das Thema Zahlung.
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Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.
Zahlfristen
- Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung gültig ab 01.08.2021
- Für die Bezahlung Ihrer Rechnung ist der Rechnungseingang ausschlaggebend.
- Sind Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig – elektronischer Datensatz (DTA) und Rechnungen mit Verordnungen (Papierunterlagen) – bei der zuständigen Stelle (Kostenträgerverzeichnis) eingegangen,
ist die Bezahlung der Rechnung nach 21 Kalendertagen fällig. - Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut.
- Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt die Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein.
- Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie und deren Vergütung gültig ab 16.03.2021
- Für die Bezahlung Ihrer Rechnung ist der Rechnungseingang ausschlaggebend.
- Sind Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig – elektronischer Datensatz (DTA) und Rechnungen mit Verordnungen (Papierunterlagen) – bei der zuständigen Stelle (Kostenträgerverzeichnis) eingegangen,
ist die Bezahlung der Rechnung nach 21 Kalendertagen fällig. - Als Zahltag gilt der Tag der Übergabe der Überweisung an die Bank.
- Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt die Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein.
- Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie und deren Vergütung gültig ab 01.01.2021
- Für die Bezahlung Ihrer Rechnung ist der Rechnungseingang ausschlaggebend.
- Sind Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig – elektronischer Datensatz (DTA) und Rechnungen mit Verordnungen (Papierunterlagen) – bei der zuständigen Stelle (Kostenträgerverzeichnis) eingegangen,
ist die Bezahlung der Rechnung nach 21 Kalendertagen fällig. - Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut.
- Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein.