FAQ Rechnung

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Fragen rund um die Rechnung

Hier finden Sie zu vielen Fragen ganz einfach und schnell eine Antwort. Über das Inhaltsverzeichnis gelangen Sie zu den verschiedenen Themenbereichen.

Sie haben Anregungen oder weitere Fragen, die Sie hier gern beantwortet haben möchten?
Dann stellen Sie Ihre Frage gern per E-Mail: Frage stellen.


Allgemeine Informationen

+ Wo finde ich allgemeine Abrechnungsinformationen zur Rechnungsadressierung, IK oder Prüfaufträgen der Krankenkassen?
  • In unserem Kostenträgerverzeichnis finden Sie alle Informationen rund um die Abrechnung mit DAVASO.
  • Zusätzlich können Sie sich auf der Website des GKV-Spitzenverbandes über Rechnungsadressierung, IK oder Prüfaufträgen informieren:
    GKV-Spitzenverband
+ Ich habe Fragen zum Abrechnungsverfahren. Wohin kann ich mich wenden?
  • Bei Fragen rund um das Abrechnungsverfahren bekommen Sie Hilfe und Unterstützung bei Ihrem Berufsverband. Den Berufsverbänden liegen die für Ihre Abrechnung relevanten Informationen vor und diese können dort von Ihnen erfragt werden. Die Websiten der Kostenträger bieten ebenso viele wichtige Informationen zum Abrechnungsverfahren und zu Besonderheiten an.
+ Wo reiche ich Unterlagen für die DAVASO GmbH ein?
  • Die Postanschrift und DTA-Annahme finden Sie im Kostenträgerverzeichnis auf unserer Website.
  • Hier geht's zum Kostenträgerverzeichnis
+ Welche Vorgaben gibt es für die Einreichung von Unterlagen?
  • Zur schnelleren Bearbeitung Ihrer Rechnung senden Sie uns am besten alles als elektronischen Datensatz (DTA). Das verkürzt die Bearbeitungszeit Ihrer Rechnung erheblich.
  • Bei der postalischen Einsendung Ihrer Unterlagen verzichten Sie bitte auf:
    + Tackernadeln: Diese müssen erst aufwendig entfernt werden und führen zu einer längeren Bearbeitungszeit Ihrer Rechnung.
    + Haftnotizen: Diese führen ebenso zu einer erheblichen Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Rechnung und gehen ggf. verloren.
+ In welchen Fällen sind Originalunterlagen einzureichen?
  • Ob Sie Originalunterlagen einreichen müssen variiert von Kostenträger zu Kostenträger. Am besten schauen Sie in den jeweiligen Verträgen mit dem Kostenträger nach. Häufig finden Sie Informationen hierzu auch auf der Website des Kostenträgers. Wir empfehlen Ihnen immer die Originalunterlagen einzureichen.
+ Warum hat die DAVASO GmbH zwei Postanschriften?
  • Dies hat technisch-organisatorische Gründe. Für die schnelle Bearbeitung ist deshalb die Beachtung der Postanschrift von großer Bedeutung.
  • Die Informationen zur jeweils korrekten Postanschrift finden ganz einfach in unserem Kostenträgerverzeichnis.

Fragen zum IK

+ Wie erhalte ich ein Institutionskennzeichen?
  • Sie können Ihr Institutionskennzeichen (IK) bei der Arbeitsgemeinschaft für Institutionskennzeichen (ARGE IK) beantragen. Diese ist für die Vergabe der IK zuständig. Wie Sie die ARGE IK erreichen und welche Angaben für die Beantragung notwendig sind, können Sie hier nachlesen: www.dguv.de
+ Wo kann ich die Bank- und Adressdaten meines Institutionskennzeichens ändern?
  • Sie können Ihre Bank-/Adressdaten bei der Arbeitsgemeinschaft für Institutionskennzeichen (ARGE IK) ändern. Wie Sie die ARGE IK erreichen und welche Angaben für die Änderung der gespeicherten Daten notwendig sind, können Sie hier nachlesen: www.dguv.de .

Fragen zu Urbelegen und DTA

+ Ich habe eine E-Mail bekommen, in der fehlende Urbelege angefordert werden. Ich habe sie allerdings eingereicht. Was muss ich nun tun?
  • Es könnte sein, dass Ihre Rechnung bereits beglichen ist. Auf Ihrem Avis können Sie die Daten vergleichen und nachvollziehen, ob bereits abgerechnet wurde. Kontrollieren Sie am besten die Teilbeträge, den Rechnungsbetrag oder die Belegnummer der Datenträgerabrechnung. In diesem Fall müssen Sie uns keine Urbelege nachreichen.
  • Natürlich könnte es auch sein, dass die Rechnung bei uns nicht in Papierform eingegangen ist. Senden Sie uns in diesem Fall einfach eine Erinnerung mit der Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Ihrem IK analog des elektronischen Datensatzes per Post.
+ Sind meine eingereichten Datensätze bei Ihnen angekommen?
  • Dies können Sie ganz leicht im DAVASO-Portal überprüfen. Dort wird Ihnen angezeigt, ob die Daten angekommen sind. Zusätzlich können Sie mit dem TA-Validator im DAVASO-Portal Ihre Datensätze vor der Übermittlung überprüfen. Sind alle Pflichtfelder ausgefüllt, ist in Zahlenfeldern Text enthalten, ist das richtige Dateiformat gewählt?

    Melden Sie sich am besten gleich an: DAVASO-Portal
+ Ich habe eine E-Mail erhalten, dass mein eingereichter Datensatz fehlerhaft ist. Was muss ich tun?
  • In der E-Mail finden Sie die genaue Beschreibung des Fehlers. Sie können den Datensatz einfach korrigieren und erneut zusenden.
  • Wussten Sie schon, dass Sie im DAVASO-Portal mit dem TA-Validator Ihre Datensätze prüfen können? Der TA-Validator überprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben, ob Zahlenfelder Text enthalten und ob Sie das richtige Dateiformat gewählt haben. Melden Sie sich am besten gleich an: portal.davaso.de
+ Kann ich auch elektronische Daten schicken, wenn kein Datenaustausch verpflichtend ist?
  • Ja, sehr gern. Sie können uns für alle Leistungsbereiche elektronische Daten zur Abrechnung zur Verfügung stellen. Dies erleichtert und beschleunigt den Abrechnungsprozess und führt unter Umständen zu einer früheren Zahlung.
  • Wir können für alle veröffentlichten Technischen Anlagen zum Datenträgeraustauschverfahren Daten annehmen und verarbeiten.

Fragen zur Rechnung

+ Wie kann ich den Stand meiner Rechnung einsehen?
  • In unserem DAVASO-Portal haben Sie die Möglichkeit für alle teilnehmenden Krankenkassen den Status Ihrer Rechnung digital und jederzeit online abzufragen.

    Noch nicht angemeldet? Hier geht’s zur Anmeldung: zum DAVASO-Portal
+ Ich rechne über ein Abrechnungszentrum ab und erhalte die Zahlung nicht direkt von DAVASO. Wie kann ich den Stand meiner Rechnungen einsehen?
  • Haben Sie für Ihre Abrechnung ein Abrechnungszentrum beauftragt, ist der Abrechnungsdienstleister der Rechnungssteller und nicht Sie direkt. In diesem Fall dürfen wir Ihnen leider aus vertragsrechtlichen Gründen keine Auskunft über die eingereichten Rechnungen geben. Dies kann nur das Abrechnungszentrum bei uns anfragen.
+ Warum ist meine eingereichte Rechnung noch nicht bezahlt?
  • Es kann verschiedene Gründe geben, warum Ihre Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Im DAVASO-Portal können Sie anhand der Statusymbole (z.B. "Datensatz eingegangen", "in Prüfung", "Zahlung ist veranlasst") nachvollziehen, in welchem Schritt sich die Rechnung gerade befindet.
  • Ein wichtiger Hinweis von uns: Bitte beachten Sie, die Zahlfrist beginnt mit vollständigem Posteingang (Urbelege/Daten oder papierhafte Abrechnung) bei DAVASO. Gleichen Sie bitte Ihre in eigenen Systemen hinterlegten Zahlfristen damit ab.
  • TIPP: Wenn Sie zukünftig den Abrechnungsprozess beschleunigen möchten, senden Sie zu all Ihren Rechnungen die DTA-Daten. Wir können für alle Leistungsbereiche Daten annehmen und verarbeiten.
  • Noch nicht angemeldet im DAVASO-Portal? Hier geht es zur Anmeldung: Anmeldung DAVASO-Portal
+ Ich erhalte Rechnungen als Irrläufer von der DAVASO GmbH zurück. Was muss ich machen?
  • Rechnungen für Kostenträger, für die wir keinen Bearbeitungsauftrag haben, dürfen wir nicht bearbeiten. Diese werden bei uns als Irrläufer eingestuft und an Sie zurückgesendet. Schauen Sie einfach auf der Webseite des jeweiligen Kostenträgers oder in der Kostenträgerdatei des GKV-Spitzenverbandes nach. Dort finden Sie die richtige Rechnungsadresse.
+ Die rechnungsbegründenden Unterlagen im Original sind verloren gegangen. Was muss ich tun?
  • In diesem Fall können Sie die Kopien der rechnungsbegründeten Unterlagen bei uns einreichen. Ergänzen Sie einfach Ihre Kopien um einen Hinweis, dass die Originale verloren gegangen sind.
+ Ich möchte eine Rechnung stornieren. Wie kann ich das machen?
  • Hierzu brauchen Sie uns nur schriftlich über die Stornierung informieren und die Rücksendung der eingereichten Unterlagen anfordern. Mehr müssen Sie nicht tun.

Fragen zur Rechnung Hebammen

+ Meine Rechnung konnte nicht bearbeitet werden, weil das Institutionskennzeichen nicht in der Vertragspartnerliste nach § 134a SGB V aufgeführt ist. Was kann ich tun?
  • Leider können wir Ihnen bei der Eintragung in die Vertragspartnerliste nicht behilflich sein.
  • Um in die Vertragspartnerliste aufgenommen zu werden, können Sie sich an Ihren Berufsverband der Hebammen,vom Verband der von Hebammen geleiteten Einrichtungen oder an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen wenden.