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Version vom 29. April 2021, 13:12 Uhr von Rkleiber (Diskussion | Beiträge) (DAVASO – Fragen und Antworten für Leistungserbringer)

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DAVASO – Fragen und Antworten für Leistungserbringer

Herzlich willkommen auf unserer neuen FAQ-Seite!

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Abrechnung. Zur besseren Übersicht gibt es verschiedene Themenbereiche, sodass Sie schnell und einfach eine Antwort auf Ihre Fragen finden.

*** 3 TIPPS FÜR EINE SCHNELLERE ABRECHNUNG ***

  1. Verzichten Sie auf Tackerklammern oder andere feste Verbindungen der Dokumente. Das Enttackern der Unterlagen nimmt sehr viel Zeit in Anspruch.
  2. Senden Sie uns zu all Ihren postalischen Rechnungen einen elektronischen Datensatz. So können wir Ihre Rechnungen schneller und einfacher bearbeiten.
  3. Kleben Sie Haftnotizen mit Klebestreifen auf eine A4-Seite, damit sie nicht verloren gehen. Bitte verwenden Sie keinen Klebestift, da sich die Belege lösen können, wenn der Kleber trocknet.

*** Kennen Sie schon unser DAVASO-Portal? ***

Mit den Funktionen des DAVASO-Portals machen wir die Abrechnung für Sie so einfach wie möglich – für mehr Transparenz, Unabhängigkeit von Servicezeiten und für eine schnellere Bearbeitung Ihrer Rechnungen. Verfolgen Sie Ihren Rechnungsstatus jederzeit digital, fragen Sie den Zuzahlungsstatus von mehr als 25 Mio. Versicherten ab, prüfen Sie Ihre DTA-Daten auf Konformität und profitieren Sie von immer neu hinzukommenden Funktionen.

NEU:

Die digitale Rechnungskorrektur steht nun für alle Leistungsbereiche zur Verfügung (ausgeschlossen Heilmittel). Nehmen Sie Ihre Rechnungskorrekturen digital vor, laden Sie fehlende Unterlagen schnell und einfach hoch und reichen Sie Einsprüche digital per Mausklick ein. Melden Sie sich schon jetzt an unter: portal.davaso.de

Haben Sie Anmerkungen oder Ideen für weitere Inhalte, können Sie uns gern eine E-Mail schreiben: Feedback geben.

News

+ Heilmittel – Abrechnungsinformation (Stand 26.01.2021)
    1. Alte Verordnungen, die in 2020 ausgestellt wurden, behalten in 2021 ihre Gültigkeit, unabhängig davon, ob die Behandlung in 2020 oder 2021 begonnen wurde. Die geltenden Fristen für den Behandlungsbeginn sind dabei weiterhin zu beachten.

    2. Sollten in 2021 von Ärzten oder Krankenhäusern Verordnungen auf einem der „alten“ Vordrucke (Muster 13 in der bis 31.12.2020 gültigen Fassung, Muster 14 und 18) ausgestellt werden, weisen Sie den ausstellenden Arzt oder das Krankenhaus auf den falsch ausgestellten Vordruck hin und bitten um Zusendung einer gültigen Verordnung. Alle Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, ab 01.01.2021 nur noch die neuen Vordrucke mittels einer aktuellen (Praxis-)Verwaltungssoftware auszustellen. Auch die Nutzung des neuen Vordrucks mit einer nicht aktualisierten Software ist nicht zulässig.

    Mehr Informationen finden Sie hier: GKV-Heilmittel-Informationsportal
+ NUTZEN SIE DAS DAVASO-PORTAL! (Stand 11.01.2021)
    Liebe Leistungserbringer,

    sollten Sie Fragen zu Ihrem Rechnungsstatus oder Absetzungsgründen haben, dann nutzen Sie bitte ganztägig das DAVASO-Portal. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Abrechnung. Zusätzlich können Sie dort den Zuzahlungsstatus für mehr als 25 Mio. Versicherte abrufen.

    Und ganz neu: Die Rechnungskorrektur ist nun für die Fahrkostenabrechnung freigeschaltet. Probieren Sie es gleich aus.

    Ihr DAVASO-Portal Team