Elektronischer Leistungsnachweis in der ambulanten Pflege
07. März 2025
Ab Dezember 2026 verpflichtende digitale Übermittlung von Leistungsnachweisen in der Pflege
Die Grundlage für den elektronischen Leistungsnachweis in der Pflege bildet dasPflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG), mit dem Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden sind. Das Gesetz wurde am 26.05.2023 verabschiedet und sieht u.a. die Anbindungspflicht für Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) vor. Die Integration in die TI, eine sichere, digitale „Datenautobahn“ für das Gesundheitswesen, wird für Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend und ist bis dahin freiwillig. Ab Dezember 2026 müssen alle Abrechnungen über diesen Weg abgebildet werden.
