eLB: weiterer erfolgreicher Schritt

Elektronischer Leistungsnachweis in der ambulanten Pflege

Pflegerin spricht mit Patientin, die im Rollstuhl sitzt

Die Einführung des elektronischen Leistungsnachweises in der ambulanten Pflege von der Leistungserfassung bis hin zur Rechnungsstellung wurde erstmalig erfolgreich komplett digital umgesetzt. Das ist das Ergebnis der seit Januar 2025 laufenden Erprobungsphase von AOK Niedersachsen, der DAVASO GmbH sowie beteiligter Anbieter von Software für Pflegedienste. Seit September 2024 wird das Verfahren von der AOK Niedersachsen und ihrem Dienstleistungspartner DAVASO vorbereitet und getestet. Als Partner für den ersten Test des digitalen Abrechnungsverfahrens konnte u.a. die Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen gGmbH gewonnen werden. Dank der intensiven Zusammenarbeit wurde am 31.01.2025 zum ersten Mal eine volldigitale Abrechnung erfolgreich elektronisch übermittelt und verarbeitet.
 
„Damit sind wir in Richtung echter Digitalisierung der Abrechnungsprozesse wieder einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Eine Win-Win Situation für alle am Prozess Beteiligte“, betont Conny Kreyßel, Produktmanager bei der DAVASO GmbH. Achim Ahlburg, Geschäftsbereichsleiter PV Abrechnung bei der AOK Niedersachsen, ergänzt: „Die digitale Transformation ist gerade im Gesundheitswesen äußerst komplex und in diesem Fall für Pflegedienste mit vielen technischen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Letztlich werden mit diesem Schritt die Abrechnungen beschleunigt. Das kommt den Leistungserbringern und den Pflegeversicherten zugute.“

Ab Dezember 2026 verpflichtende digitale Übermittlung von Leistungsnachweisen in der Pflege
Die Grundlage für den elektronischen Leistungsnachweis in der Pflege bildet dasPflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG), mit dem Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden sind. Das Gesetz wurde am 26.05.2023 verabschiedet und sieht u.a. die Anbindungspflicht für Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) vor. Die Integration in die TI, eine sichere, digitale „Datenautobahn“ für das Gesundheitswesen, wird für Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend und ist bis dahin freiwillig. Ab Dezember 2026 müssen alle Abrechnungen über diesen Weg abgebildet werden.